Rechtsanwaltskanzlei LAAKE und M0EBIUS


RALF M0EBIUS LL.M., Rechtsanwalt in Uruguay - Zulassung in Deutschland

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Rechtsanwaelte LAAKE & M0EBIUS
Isernhagen (Deutschland)  - Punta del Este (Uruguay)

Rechtsanwalt RALF M0EBIUS LL.M.
Rechtsinformatik
Cl. Curupay, Cs. Lukilane
20100 Punta del Este
Uruguay

Tel.: 00598 (042) 483021
Fax: 0049 (0121) 20215543
mail:  business@punta.com
mail:  realestate@punta.com
Web: http://anwalt.punta.com


  • Leben in Punta del Este, Bildergalerie
    Ob eine Investition in Punta del Este in Betracht kommt, hängt nicht nur von statistischen Daten ab. Sehen Sie sich eine Bildauswahl an.

  • Immobilien in Punta del Este, Beratung
    Bei der Beratung zur Auswahl geeigneter Grundstuecke fuer Eigenheime oder Flaechen zur touristischen Nutzung oder der Begutachtung gebrauchter Immobilien und deren Bewertung nebst Moeglichkeiten ihrer Umgestaltung, sind juristische Kenntnisse allein nicht ausreichend.

  • Kooperation, Ingenieurbuero Koenes
    Dipl.-Ing. Koenes bietet sein Fachwissen bei der Investitionsberatung sowie der Um- und Neugestaltung von Grundstuecken in Punta del Este an.


SUSANA NELSA, Rechtsanwalt und            Notar in Montevideo, Abogado y Escribano en Montevideo
, Zulassung in Uruguay.            


                escribano-montevideo



Rechtsanwaelte LAAKE & M0EBIUS
Isernhagen (Deutschland)  - Punta del Este (Uruguay)

in Kooperation mit
SUSANA NELSA, Abogado y Escribano en Uruguay - Montevideo

Tel.: 00598 (042) 483021
Fax: 0049 (0121) 20215543
mail: montevideo@einwanderungsberatung.de
mail: montevideo@einwanderungshilfe.de
Web: www.einwanderungsberatung.de


  • Einwandern nach Uruguay
    Weil das Interesse an einer Einwanderung nach Uruguay aus Deutschland immer groesser wird, bieten die Rechtsanwaelte LAAKE und M0EBIUS in Koperation mit der in Uruguay zugelassenen Rechtsanwaeltin und Notarin Susana Nelsa einen Service für die Einwandererung nach Uruguay an.

    Die Einwanderungshilfe umfasst alle Dienstleistungen, die notwendig sind, dem Einwanderer bei der Einwanderung nach Uruguay die notwendigen notariellen Urkunden zu erstellen und die Aufenthaltsgenehmingung - cedula - ueber die Direccion Nacional de Migracion in Montevideo zu beschaffen.

Ich bin als Rechtsanwalt am Amtsgericht Burgwedel und Landgericht Hannover sowie am Oberlandesgericht Celle zugelassen, darf aber vor jedem Amts- Land- und Oberlandesgericht in Deutschland auftreten. Meine Zulassung als Anwalt in der Bundesrepublik Deutschland ist verbunden mit der Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstraße 5, 29221 Celle. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen fuer die Ausuebung des Berufes als Rechtsanwalt finden Sie in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Berufsordnung fuer Rechtsanwaelte und der Bundesrechtsanwaltsgebuehrenordnung und dem seit 01.07.2004 geltenden Rechtsanwaltsverguetungsgesetz nebst Verguetungsverzeichnis.


Ich habe den Ergaenzungsstudiengang Rechtsinformatik im Rahmen des European Legal Informatics Study Programme (EULISP) an der Universitaet Hannover und der Universitaet Leuven mit dem akademischen Grad Master of Laws, LL.M. abgeschlossen. Neben der Vermittlung von technischen Grundlagen im Bereich der Informationstechnologie waren Lehrinhalte des zweisprachigen Studiums EDV- und Informationsrecht, Telekommunikations- und Medienrecht, Datenschutzrecht, Recht der elektronischen Transaktionen, Softwarevertragsrecht, Recht des E-Commerce, Recht der Elektronischen Signatur und Europaeische Grundlagen des IT-Rechts.

Wegen meiner Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland und unseren Bueros in Isernhagen / Deutschland und Punta del Este / Uruguay, ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei die Vertretung Deutscher Firmen oder Privatpersonen mit Sitz in Uruguay bei rechtlichen Problemen in Deutschland und die Beratung von Mandaten aus dem Ausland im Hinblick auf Investitionen im Tourismussektor oder des Erwerbs von Immobilien in Uruguay. Insbesondere eine Geldanlage im Immobilienbereich bietet wegen des niedrigen Preisniveaus und der aeusserst attraktiven Umweltbedingungen ausgezeichnete Wachstumschancen. Klimatische Verhaeltnisse wie in Kapstadt / Suedafrika (Kap der guten Hoffnung), aehnliche Kriminalitaetsraten wie in Europa und das am besten ausgebaute Verkehrsnetz Suedamerikas, kombiniert mit einem modernen Glasfasertelefonkabelnetz, machen Uruguay zu einem attraktiven Standort fuer die Tourismusindustrie, IT-Firmen und Ruhestaendler, die neben bezahlbaren Immobilien auch eine hervorragende und kostenguenstige medizinische Versorgung vorfinden.

Wegen der Zugehoerigkeit Uruguays zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und der allseits anerkannten Notwendigkeit, die Regeln des freien Welthandels ohne Hindernisse beizubehalten und zu staerken sowie des gemeinsamen Interesses der EU und Uruguays an der Aufnahme neuer vertraglicher Beziehungen, wurde 1992 mit Beschluss 92/205/EWG des Rates ein Rahmenabkommen ueber die Zusammenarbeit zwischen der Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Oestlich des Uruguay geschlossen, um eine weitreichende Zusammenarbeit in den fuer den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt strategisch wichtigen Bereichen zu entwickeln, womit die Handels- und Investitionsbereitschaft zwischen beiden Wirtschaftsregionen gefoerdert werden soll. Das Abkommen ist am 01.11.1994 In Kraft getreten.

Ausserdem wurde 1999 durch den Beschluss 1999/279/EG des Rates die Moeglichkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Mercosur eroeffnet. Schliesslich wurde ein Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europaeischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Mercado Común del Sur (Mercosur) und seinen Teilnehmerstaaten, zu welchen auch Uruguay gehoert, vereinbart (ABl. L 112 vom 29.04.1999). Ferner wurde eine gemeinsame Erklaerung zum politischen Dialog zwischen der Europaeischen Union und dem Mercosur abgegeben. Gegenstand dieses Abkommens sind die Perspektive einer verbesserten Zusammenarbeit in den Bereichen Handel und Wirtschaft, die durch den Abschluss separater bilateraler Abkommen mit Brasilien, Paraguay, Uruguay (s.o.) und Argentinien im Hinblick auf die Gruendung einer interregionalen Assoziation ohnehin schon auf hohem Niveau existiert. Das Abkommen ist am 01.07.1999 in Kraft getreten.

Interessant ist nicht nur vor diesem Hintergrund eine Investition in Immobilien in Uruguay, denn In Uruguay gibt es ein zuverlaessiges, dem deutschen Recht vergleichbares, Grundbuchsystem. Der wirksame Grundstueckskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. In der Regel werden zwei Vorvertraege geschlossen. Der erste Vertrag enthaelt die Beauftragung eines Notars durch beide Parteien. Der zweite Vertrag wird notariell beglaubigt und enthaelt die Anzahlung eines bestimmten Teils des Kaufpreises - in der Regel 10 % - der verfaellt, wenn der endgueltige Kaufvertrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist geschlossen wird. Dieser wird ebenfalls vom beauftragten Notar erstellt, muss von beiden Parteien unterzeichnet werden und gleichzeitig weist der Notar die ihm treuhaenderisch ueberwiesene Restsumme auf das Konto des Verkaeufers an. Nicht selten wird daher der abschließende Vertrag in dafuer bereit gehaltenen Raeumen einer Bank abgeschlossen.

Das Grundbuch in Uruguay unterscheidet sich von dem deutschen Grundbuch. Jede Aenderung der Eigentumsverhaeltnisse wird in das Grundbuch eingetragen, ein guter Glaube an das Grundbuch und somit ein gutglaeubiger Grundstueckserwerb kennt das uruguayische Recht jedoch nicht. Belastungen und Beschraenkungen des Grundstuecks werden nicht im Grundbuch eingetragen. Derartige Lasten werden im Hypothekenregister und im Beschraenkungsregister (Insolvenz, Geschaeftsunfaehigkeit) vermerkt.

Beim Grundstueckskauf fallen fuer den Verkaeufer und den Kaeufer jeweils 3-4 % des Kaufpreises fuer den Notar und ggf. 3% fuer jede der Parteien fuer den Makler an. Grunderwerbssteuer als auch Grundbuchkosten gibt es nicht. Da auch bei einer in Deutschland ansaessigen Person Einkuenfte aus unbeweglichem Vermoegen (Immobilien) und Gewinne aus der Veraeusserung dieses Vermoegens, die nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Oestlich des Uruguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermoegen vom 5. Mai 1987, welches seit dem 01.01.1991 Anwendung findet, in Uruguay besteuert werden koennen, werden diese Gewinne von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen, so dass Gewinne aus dem Verkauf von Grundstuecken sowie deren Vermietung auch fuer Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland steuerfrei sind. Weil der Grundstueckserwerb durch auslaendische Investoren in Uruguay keinen Beschraenkungen unterliegt und ein Devisentransfer nach Uruguay und von Uruguay aus nicht genehmigungspflichtig ist, bietet die Geldanlage in Immobilien in Uruguay hervorragende Gewinnchancen.

Da auch die Kommission der Europaeischen Gemeinschaften in einer Mitteilung an den Rat und das Europaeische Parlament vom 08.12.2005 eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europaeischen Union und Lateinamerika befuerwortet und davon ausgeht, dass es bezueglich keiner anderen Region in der Welt so viele Gruende gibt, ein echtes wirtschaftliches und politisches Buendnis zu schmieden, ist langfristig eine transatlantische Versammlung Europa-Lateinamerika zu erwarten, in deren Vorfeld die Schaffung eines Umfelds, das Handel und Investitionen beguenstigt, geschaffen wird. Es besteht in der EU die Auffassung, dass die Europaeische Union und Lateinamerika dieselbe Geschichte und dieselbe Kultur teilen, sich daher untereinander besser verstehen koennen als mit anderen Regionen und somit gute Voraussetzungen haben, zusammen ihr Aktionspotenzial zu vervielfaeltigen. Es sei daher im eigenen Interesse dieser Laender, auf internationaler Ebene vorzugsweise als Verbuendete aufzutreten, weshalb die Partnerschaft zwischen der EU und Lateinamerika durch eine Erneuerung der in den letzten zehn Jahren verfolgten Strategie ausgebaut werden soll.

In der Gesamtregion Lateinamerika gibt es mit dem Mercosur bereits eine mit der Europaeischen Union vergleichbare Staatengemeinschaft, deren wirtschaftliche Integration in die EU allen anderen lateinamerikanischen Staaten vorausgehen wird. Die Neuaufnahme Venezuelas mit seinen grossen Oelreserven in den Mercosur, die von den Mitgliedsstaaten des Mercosur getragene generelle Ablehnung einer Freihandelszone mit den USA und der wirtschaftliche Wettbewerb zwischen der EU und den USA werden schon bald zu einer noch groesseren Annaehrung zwischen der EU und dem Mercosur fuehren.
 
Weil Uruguay als Mitglied des Mercosur mit dem Sitz des Mercosur-Sekretariats Montevideo im Zentrum des Mercosur liegt, steht Uruguay auch ueber die oben bereits genannten wirtschaftlichen und geographischen Fakten hinaus politisch in erster Linie der lateinamerikanischen Staaten, so dass Investititionen in Uruguay schon kurzfrisitig zu einem aeusserst lohnenden Engagement zaehlen werden.